Leider können auch wir unsere Mandanten nicht kostenlos beraten, faire Preise sind für uns allerdings selbstverständlich.

Unsere Leistungen rechnen wir im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Beim ausdrücklichen Wunsch bzw. in Ausnahmefällen vereinbaren wir mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach dem Vergütungsgesetz gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Gleichzeitig ist es auch möglich, dass wir mit Ihnen angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Auch ist in bestimmten Fällen im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ein Erfolgshonorar möglich. Auf Wunsch erstellen wir selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie Gewährung der Deckungszusage und rechnen unsere Leistungen bei Ihrer Versicherung ab.

Sofern persönliche Voraussetzungen vorliegen, beantragen wir für Sie Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so kontaktieren Sie uns bitte. Wir stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.