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Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht umfasst alle Ansprüche aus Streitigkeiten über Vertragsverhältnisse sowie schadensrechtliche Ansprüche zwischen Personen untereinander. Nachfolgend sind ein paar Beispiele aufgeführt, die einen Auszug der hier anfallenden Beratungs- und Vertretungsmöglichkeiten darstellen:

Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen, insbesondere Kauf-, Dienst-, Werk- und Darlehensverträgen
Geltendmachung und Abwehr von Sachmängelansprüchen
Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
Nachbarschaftsstreitigkeiten
Sachenrecht
Besitzansprüche
Unterlassungsansprüche





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